Gewissenssache, die

[671] Die Gewíssenssáche, plur. die -n. 1) Eine jede Sache, welche das Gewissen betrifft. 2) In engerer Bedeutung, eine Sache, wozu man Gewissens wegen verbunden ist. Sich etwas zur Gewissenssache machen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 671.
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