[772] Die Grafschaft, plur. die -en, das Gebieth, der Bezirk eines Grafen. 1) So fern dieses Wort ehedem einen peinlichen Richter bedeutete, war Grafschaft, im mittlern Lat. Comitia, dessen Gerichtssprengel, Gerichtsbezirk, ingleichen der Ort, wo Gericht gehalten wurde, schon im 9ten Jahrh. Grafceffi; in welcher nunmehr veralteten Bedeutung es wenig mehr gebraucht wird, wo es 2) nur noch einen gewissen Landesbezirk bezeichnet, der ausdrücklich mit diesem Titel begabet ist, und ursprünglich, als die Grafen noch königliche Richter waren, ihren Gerichtssprengel ausmachte, obgleich in den spätern Zeiten tausend Veränderungen damit vorgegangen sind.