Grafschaft

[213] Grafschaft war ursprünglich der Bezirk, dem ein Graf als Richter vorstand; dann das reichsunmittelbare Besitztum und später die Standesherrschaft eines Grafen (s. Graf); auch (county) Bezeichnung der Provinzen in Großbritannien und den Vereinigten Staaten von Amerika.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 213.
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