[531] Grafschaft, 1) Bezirk, dem ein Graf (s.d. 1) als höchster Beamter vorstand; 2) sonst das reichsunmittelbare Besitzthum eines Grafen; 3) so v.w. Herrschaft, Standesherrschaft eines Grafen 4); 4) Titel eines kleinen Landestheils in Titeln von Fürsten, weil der Besitzer desselben ehemals ein Graf gewesen.