[960] Das Handwêrk, des -es, plur. die -e. 1. * Ein mit der Hand verfertigtes Werk, bey dem Notker Hantuuerch, in dem alten Fragmente auf Carln den Großen bey dem Schilter Antwerk, im mittlern Lat. Maneficium, Griech. χειρουργƞυα; eine nunmehr veraltete Bedeutung, in welcher vor Erfindung des Schießpulvers die großen Wurfzeuge Handwerke, Antberiche, Antwerke, und die denselben vorgesetzet waren, Hantwerchsmeister genannt wurden. In einigen Gegenden, z.B. der Lausitz wird der Rammblock noch jetzt das Handwerk genannt. 2. Die Fertigkeit körperliche Arbeiten ohne Kenntniß allgemeiner Wahrheiten hervor zu bringen, noch mehr aber dasjenige Gewerbe, welches sich auf diese Fertigkeit gründet; im Gegensatze einer Kunst und Wissenschaft. 1) Eigentlich, wo doch dieses Wort nur von gewissen Handarbeiten, zu welchen eine Fertigkeit gehöret, üblich ist, und nur von solchen Gewerben dieser Art gebraucht wird, welche die erzeugten Producte verarbeiten, und an eine gewisse Ordnung und an gewisse Gebräuche gebunden sind. Das Handwerk der Schlösser, der Schneider, der Schuster, der Tischler u.s.f. oder das Schlösserhandwerk, das Schneiderhandwerk u.s.f. Ein Handwerk treiben, es ausüben. Ein Handwerk lernen. Sein Handwerk verstehen. Ein zünftiges Handwerk, wo die Handwerker in eine Zunft vereiniget und an gewisse Ordnungen und Gesetze gebunden sind, dergleichen Handwerke in engsten Verstande Handwerke genannt werden; zum Unterschiede von den freyen und unzünftigen. Ein geschenktes Handwerk, wo die Gesellen auf ihrer Wanderschaft ein Geschenk erhalten. Ein gesperrtes Handwerk, welches nur auf einige Orte eingeschränket ist, und sich außer denselben nicht ausbreiten darf. Zuweilen bedeutet es auch die Ausübung dieser Fertigkeit. Er ist seines Handwerkes (was sein Handwerk betrifft,) ein Schuster, ein Weber u.s.f. Sie waren aber des (ihres) Handwerks Teppichmacher, Apostelg. 18, 3. Einem das Handwerk legen, ihm die Ausübung desselben untersagen, und in weiterer Bedeutung, jemanden in einer Beschäftigung, in einer Verrichtung auf immer hindern. Figürlich auch, obgleich gemeiniglich nur im verächtlichen Verstande, die gewöhnliche, eigenthümliche, pflichtmäßige Beschäftigung. Jemanden in das Handwerk greifen. Ein Handwerk aus dem Spielen machen, es als ein ordentliches pflichtmäßiges Geschäft treiben. Eine Sache als ein Handwerk treiben, oder sie handwerksmäßig treiben, mechanisch, ohne sich dabey allgemeiner Grundsätze bewußt zu seyn. Von andern Nahrungsgeschäften, welche die Natur-Producte bloß erzeugen, wird dieses Wort nicht gebraucht, wenn sie gleich allein aus Handarbeiten bestehen, und eine gewisse erworbene Fertigkeit voraus setzen, wie z.B. der Feldbau. 2) Figürlich. (a) Die sämmtlichen Personen, welche ein gemeinschaftliches Handwerk treiben, die Zunft, Innung, Gilde oder Gewerk. Das Handwerk zusammen kommen lassen. Jemanden bey dem Handwerke, oder vor dem Handwerke verklagen. In das Handwerk freyen, oder heirathen, eine Person gleiches Handwerkes heirathen; ingleichen, durch Heirath ein Glied einer Zunft werden. (b) Deren Versammlung. Handwerk halten, oder das Handwerk halten. Vor das Handwerk gefordert werden. Zuweilen werden auch nur die versammelten Ältesten und Vorgesetzten unter dem Nahmen des Handwerkes verstanden.
Der Plural lautet bey vielen Handwerker; allein dieses Wort gehöret unstreitig zu denen, welche in der mehrern Zahl nur ein e annehmen. Nieders. Handwark, Schwed. Handwerk.