Handwerk

[757] Handwerk, der gewerbliche Betrieb, bei dem mit Hilfe einfacher Werkzeuge und durch Handfertigkeit Naturprodukte und Rohstoffe zu Gebrauchsgegenständen umgearbeitet werden, von der Fabrik hauptsächlich unterschieden durch das Überwiegen der persönlichen Handfertigkeit über die maschinelle Tätigkeit; unterlag zur Zeit des Zunftzwangs in Deutschland vielfachen Beschränkungen, die durch die Gewerbefreiheit größtenteils in Wegfall gekommen sind. (S. Geschlossene Handwerke.) Um das H. gegen den Wettbewerb der Großindustrie lebensfähig zu erhalten, wurden auf den Handwerkertagen (s.d.) eine Reihe von Vorschlägen gemacht (Befähigungsnachweis, s.d., Handwerkskammern, s.d., Zwangsinnungen etc.), von denen einige in der Novelle zur Deutschen Gewerbeordnung vom 26. Juli 1897 (sog. Handwerkergesetz) berücksichtigt worden sind. – Vgl. Otto (1900), Mummenhof (1901); »Schriften des Vereins für Sozialpolitik«, Bd. 62-70 (1895-97).

Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 757.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: