Handwerk

[220] Handwerk, ist die Arbeit, welche die rohen Naturerzeugnisse auf mechanischem Wege zum unmittelbaren Gebrauche veredelt. Bei den Alten war das H. Sache der Sklaven od. Freigelassenen u. fand erst im Mittelalter in den italien. und deutschen Städten seine Ehre und Ausbildung, war auch eine Hauptursache von deren Blüte; Zunftwesen für einzelne H.e war allgemeine Einrichtung (s. Zunft). Als allgem. Gesetz galt für jeden, der in ein H. eintreten (Meister werden) wollte: eheliche Geburt, Aushalten der bestimmten Lehrzeit bei einem Meister, 3jähriges Wandern, endl. das Meisterstück. Die meisten Einrichtungen des mittelalterl. Gewerbwesens sind noch beibehalten (s. z.B. geschenktes Handwerk), obwohl die Vorrechte der Zünfte in den meisten europ. Staaten beschränkt oder ganz aufgehoben sind, z.B. die Beschränkung der Meister auf eine bestimmte Anzahl für einen Ort (geschlossenes H.), die Ausschließung aller Nichteingebornen (gesperrtes oder geschworenes H.) u.s.w. Gegenwärtig ist das H. häufig in die Fabrik übergegangen. Einzelne H.e, z.B. der Bildgießer, Steinmetzen, Goldschmiede etc. bilden einen Uebergang zur Kunst, umgekehrt wird die Kunst, wenn ohne höhere Auffassung nur mechanisch betrieben, zum H.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1855, Band 3, S. 220.
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