[1033] Der Hausmann, des -es, plur. die Hausleute, in einigen wenigen Fällen, die Hausmänner, ein Wort, welches nach der verschiedenen Bedeutung der Wörter Haus und Mann auch in einem verschiedenen Verstande gebraucht wird. 1) In den großen Häusern einiger Städte ist es eine anständige Benennung eines Hausknechtes, oder desjenigen Bedienten, dessen vornehmste Pflicht es ist, auf die Reinigkeit und Sicherheit des Hauses Acht zu haben, S. Hausknecht und Hausmeister. Es hat alsdann im Plural die Hausmänner. 2) Das Hausgesinde, die Bedienten, werden zuweilen im Plural die Hausleute genannt. Was wird er uns Hausleuten vermacht haben? 3) Im gemeinen Leben wird es auch sehr oft für Hausgenossen gebraucht, d.i. für diejenigen Personen, welche mit einander in einem gemeinschaftlichen Hause wohnen, so wohl im Verhältniß gegen einander, als auch in Beziehung auf den Eigenthümer des Hauses. Unsere Hausleute, welche mit uns in Einem Hause wohnen, ingleichen, welche bey uns zur Miethe wohnen. Mein Hausmann, mein Miethmann, der bey mir zur Miethe wohnet. Hingegen führet, 4) doch gleichfalls nur im gemeinen Leben, der Hausherr oder Hauswirth, besonders wenn er von keinem vornehmen Stande ist, oft den Nahmen des Hausmannes; daher die Hausbesitzer, oder solche, welche eigene Häuser haben, in einigen Gegenden auch Hausleute heißen. 5) In engerer Bedeutung sind auf dem Lande einiger Gegenden Hausleute diejenigen, welche zwar ein eigenes Haus haben, aber nicht so viel Acker dabey besitzen, daß sie Zugvieh darauf halten könnten, und auch Hausgenossen und noch häufiger Häusler heißen, S. diese Wörter. 6) In einigen Niedersächsischen Gegenden bedeutet Hausmann und im Plural Hausleute, einen jeden Bauer; vielleicht so fern dieses Wort in den ältern Zeiten einen jeden Vasallen bezeichnete, der zu dem Hause, d.i. zu der Familie, oder auch zu dem Schlosse des Lehens- und Eigenthumsherren gehörte. S. Hausmannskost. Alle Ministeriales der mittlern Zeiten werden daher im Deutschen auch Hausgenossen und Hausleute genannt. Im Wallisischen ist Hwsmon ein Ackermann, ein Bauer, im Schwed. aber ist Husman ein Knecht, ein Leibeigener, Huskart aber ein Bedienter, Vasall. 7) Besonders sind im Herzogthum Schleßwig die Hausleute eine Art Landleute, welche in den Marschländern und auf der Insel Femern wohnen, ihre Ländereyen und Höfe mit dem nöthigen Eigenthume besitzen, und vor den eigentlichen Bauern sehr vieles voraus haben. 8) Am häufigsten bedeutet Hausmann und im Plural Hausleute, Personen, welche keine eigenthümlichen Häuser haben, sondern bey andern zur Miethe wohnen, wo es so wohl von solchen Einwohnern geringern Standes in den Städten, als auch, und zwar am häufigsten, von solchen Leuten auf dem Lande gebraucht wird; S. Hausgenoß und Häusler. 9) An einigen besonders Niedersächsischen Orten führet auch der Thürmer oder Thurmwächter den Nahmen des Hausmannes; vielleicht so fern er als ein Dienstmann angesehen wird, welchem der Thurm zu seiner Wohnung und Behausung angewiesen worden; S. die vorige sechste Bedeutung. Daher wird an solchen Orten auch derjenige Thurm,[1033] welcher von einem Thürmer bewohnet wird, im gemeinen Leben der Hausmannsthurm genannt.
Die Fäminina die Hausfrau und Hausmänninn sind in keiner dieser Bedeutungen üblich. Soll das weibliche Geschlecht besonders bezeichnet werden, so sagt man die Hausmannsfrau oder die Frau des Hausmannes. Nur in der vierten Bedeutung, so fern es den Hauswirth bezeichnet, kann im Fäminino die Hausfrau gebraucht werden. Dagegen kann der Plural Hausleute auch Personen beyderley Geschlechtes bezeichnen.