[1134] Die Hêrrenbank, plur. die -bänke, in verschiedenen Gerichten und feyerlichen Versammlungen, z.B. in dem Reichshofrathe, bey dem königlichen Appelations-Gerichte in Prag u.s.f. diejenige Bank, derjenige Ort, wo die Herren oder Ritter ihren Sitz haben, und die daselbst sitzenden Herren oder Ritter selbst, die Ritterbank; im Gegensatze der gelehrten Bank, oder der Glieder bürgerlichen Standes. S. Herrenstand.