Heuer, die

[1161] Die Heuer, plur. die -n, ein Wort, welches nur noch im gemeinen Leben einiger Gegenden, besonders Niedersachsens, üblich ist, so wohl den Vertrag über den Nießbrauch eines Grundstückes gegen eine gewisse Abgabe, die Miethe, den Pacht, als auch diese Abgabe selbst zu bezeichnen. Die Heuer eines Hauses, eines Ackers, eines Gutes, eines Weinberges u.s.f. Jemanden die Heuer aufsagen. Die Heuer bezahlen. Ein Haus zur Heuer bewohnen, zur Miethe. In einigen Gegenden ist es männlichen Geschlechtes und bedeutet alsdann auch den Pächter oder Miethmann. Daher die Zusammensetzungen, Heueracker, Heuerfeld, Heuerland, Heuergut, Heuerwiese, Grundstücke, welche man zur Heuer, d.i. in Pacht, hat oder austhut, Heuersmann und Heuerleute, Pachter oder Miethmann, Pächter oder Miethleute, Heuerjahr, das Pachtjahr, Heuerschilling, das Pacht- oder Miethgeld, Heuerkorn, Korn, welches statt des Pachtgeledes gegeben wird u.s.f.

Anm. Im Niedersächsischen, wo dieses Wort eigentlich einheimisch ist, Hür, im Dän. Hyre, im Albanischen Κυρα. Nicht von dem vorigen Nebenworte, wie Frisch will, als wenn es so viel hieße, als der heuerige Genuß, ein Zins, sondern von dem Wallis. hwr, der Lohn, daher noch im Engl. Hire den Lohn, und to hire um Lohn dingen bedeutet. Im Angels. ist Hyra die Zinsen. S. Heuern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1161.
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