[800] Heuer, Dienstmiete, Lohn der Schiffsmannschaft; Heuern, Mannschaften für den Seedienst anwerben, geschieht durch den unter Vermittlung eines Maklers, des Heuerbaas, zwischen Schiffer und Schiffsbesatzung abgeschlossenen Heuervertrag; auf Verlangen hat der Schiffer der Schiffsmannschaft ein Heuerbuch zu übergeben, worin die geleisteten Lohnzahlungen eingetragen werden.