Hirtenstab, der

[1212] Der Hirtenstab, des -es, plur. die -stäbe. 1. Eigentlich, ein Stab, so wie ihn die Viehhirten zu mancherley Absicht bey sich führen. Besonders der lange an einem Ende gekrümmte und zuweilen mit einer kleinen Schaufel versehene Stab der Schafhirten oder Schäfer; der Schäferstab. 2. Figürlich. 1) Ein solcher an einem Ende gekrümmter Hirtenstab, welcher besonders den Schäfern dazu dienet, die Schafe an den hintern Füßen aufzuhalten und herbey zu hohlen, ist schon von den ältesten Zeiten der christlichen Kirche an, ein Sinnbild der Seelsorge und der damit verknüpften geistlichen Gerichtsbarkeit der Bischöfe und Äbte gewesen, welche denselben zum Zeichen ihrer Würde führen, und vermittelst desselben zuweilen noch jetzt beliehen werden; der Bischofsstab, Krummstab, Lat. Pedum episcopale, im mittlern Lat. Baculus pastoralis, Cambuta. 2) Die Gewalt, einen Viehhirten einzusetzen, und in weiterm Verstande, die Gerichtsbarkeit in Sachen, welche die Weide und Trift betreffen, zu erkennen und zu urtheilen, welche ein Theil der niedern Gerichtsbarkeit ist, und auch das Hirtengericht genannt wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1212-1213.
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