[374] Hirtenstab, der lange, am obern Ende gekrümmte und mit Haken und schaufelförmigem Eisen versehene Stab, dessen sich der Hirt zum Zusammenhalten der Herde bedient; dann Symbol der Seelsorger, Bischofstab, Krummstab (s. d.); im Mittelalter auch Bezeichnung für die niedere Gerichtsbarkeit der Kirchen und Klöster über Bauerngüter und Leibeigne.