Hoheit, die

[1252] Die Hoheit, plur. die -en, ein vermittelst der Ableitungssylbe heit von dem Beyworte hoch gebildetes Hauptwort, welches aber nur noch in einigen figürlichen Bedeutungen als ein Abstractum, und am häufigsten ohne Plural gebraucht wird. 1) Überhaupt, derjenige Zustand eines Dinges und besonders des Geistes, da derselbe sehr weit über andere erhaben ist, viele und große Vorzüge vor denselben besitzet. Es gehöret weit mehr Hoheit des Geistes dazu, die Liebe vernünftig zu fühlen, als die Freyheit zu behaupten, Sonnenf. Die Hoheit der Seele. Die Hoheit und Göttlichkeit, welche der Weisheit der Religion vor der Weisheit der Vernunft eigen ist, Gell. Gottes Hoheit, dessen wesentlicher Vorzug vor allen Dingen, welcher auch dessen Majestät genannt wird. 2) In engerer Bedeutung, äußerer sehr hoher Stand und Würde. Das glücklichste Loos des Reichthumes, der Hoheit, der Ehre, ist unbeständig, Gell.


Was kann das Laster nicht erzwingen,

Wenn es die Hoheit unterstützt!

Gell.


wenn es von einem erhabenen Stande, von hohen Personen unterstützt wird. 3) In noch engerer Bedeutung, die höchste Gewalt eines Landes- und Oberherren; doch am häufigsten nur noch in einigen Fällen. Die Grafschaft Mansfeld Chursächsischer Hoheit, so viel davon dem Churhause Sachsen gehöret. Dieser Ort gehöret unter die Preußische Hoheit, oder hier ist Preußische Hoheit. S. Majestät und Landeshoheit. 4) In der engsten Bedeutung ist dieses Wort ein Titel, welchen im Abstracto ehedem, ehe der Titel Majestät üblich wurde, die Könige bekamen. Jetzt gibt man ihn nur Personen vom königlichen Geblüte beyderley Geschlechtes. Ew. Königliche Hoheit. Ihre Königliche Hoheit haben befohlen u.s.f. Wo man von mehrern solchen Personen auch im Plural sagt, Ihre Königliche Hoheiten. In der gemeinen Sprechart der Höfe wird es auch wohl im Concreto gebraucht, die Hoheiten sind ausgefahren, für Ihre Hoheiten. Im mittlern Lat. Altitudo, im Franz. Altesse, im Engl. Highness.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1252.
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