Kammerleute, die

[1486] Die Kammerleute, sing. car. die zur Kammer, d.i. nächsten Bedienung einer fürstlichen Person in ihren Zimmern gehörigen Personen geringerer Art. Ingleichen, die zu einer fürstlichen Finanzkammer gehörigen Personen vom zweyten und folgenden Range. S. Kammerbediente.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1486.
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