[924]Kammerherr und Kammerjunker, zwei Hofchargen zum unmittelbaren Dienst bei fürstl. Personen; auch bloßer Titel. Die K. tragen an ihrer Dienstuniform einen goldenen Schlüssel(Kammerherrenschlüssel).
Quelle:
Brockhaus' Kleines Konversations-Lexikon, fünfte Auflage, Band 1. Leipzig 1911., S. 924.