[519] Kammerjäger, früher der Leibjäger eines Fürsten; setzt besonders derjenige, der das Fangen und Vertreiben von Ratten, Mäusen und anderm Ungeziefer als Geschäft betreibt.
Adelung-1793: Kammerjäger, der
Brockhaus-1911: Kammerjäger
Pierer-1857: Kammerjäger