[1583] Der Kirchenbann, des -es, plur. inus. die Ausschließung von der kirchlichen oder gottesdienstlichen Gemeinschaft; der Bann in engerer Bedeutung, mit einem Lateinischen Ausdrucke die Excommunication. In den Kirchenbann thun, excommuniciren. Der kleinere Kirchenbann, welcher in der Ausschließung von den Sacramenten und Kirchenämtern bestehet; der größere, der allen Umgang und Gemeinschaft des äußern Gottesdienstes mit solchen ausgeschlossenen Personen aufhebt. S. Kirche 3.