[1583] Das Kírchenbūch, des -es, plur. die -bǖcher, in engerer Bedeutung, dasjenige Buch bey einer Kirche, in welches die Getauften, Gestorbenen, Getraueten und Communicanten aus der Gemeine eingetragen werden; dessen Auszüge unter dem Nahmen der Kirchenzettel bekannt sind.