[1597] Die Klage, plur. die -n, das Abstractum des folgenden Zeitwortes, die Handlung des Klagens, und die Worte und Töne, wodurch solches geschiehet, der Ausdruck unangenehmer Empfindungen durch Töne, und besonders durch Worte. 1. Überhaupt, wo es am häufigsten im Plural gebraucht wird. In Thränen und laute Klagen ausbrechen. Seine Klagen vor jemanden ausschütten. Verschone mich mit deinen Klagen.
Mein Herz verzehret sich längst in geheimen Klagen,
Weiße.
Im gemeinen Leben ist dafür auch der Infinitiv das Klagen üblich. Die biblischen Ausdrücke eine Klage halten, eine Klage klagen, seine Klage bey sich gehen lassen u.s.f. sind im Deutschen ungewöhnlich. 2. In engerer Bedeutung. 1) * Die laute Klage über einen Verstorbenen; eine Bedeutung, welche mit der Sache selbst im Deutschen veraltet ist, in welcher aber dieses Wort noch in der Deutschen Bibel vorkommt. Eine große und bittere Klage halten, 1 Mos. 50, 10. In einigen Gegenden ist noch ein Überbleibsel davon vorhanden, indem Klage daselbst das feyerliche Beyleid bezeichnet, welches man den Hinterbliebenen eines Verstorbenen bezeiget. Die Klage einnehmen. Im Oberdeutschen wird es auch noch von der Trauer gebraucht. Die Klage anlegen, die Trauer. Nicht aus der Klage kommen, aus der Trauer. In der Klage gehen, in der Trauer. 2) Der Ausdruck unangenehmer Empfindungen über eine Person oder Sache gegen einen andern. Seine Klage bey einem vorbringen. Klage über etwas erheben. Ich habe keine Klage darüber, habe nicht Ursache darüber zu klagen. Man höret viele und große Klagen über dich. Mache nicht, daß Klagen über dich kommen. Es laufen viele Klagen ein. 3) In noch engerer Bedeutung, die Klage über eine Person oder Sache vor Gericht, vor einem Richter, ingleichen die Schrift, worin solche enthalten ist. Die Klage über Beschimpfung, über Diebstahl. Eine schriftliche Klage. Seine Klage eingeben, zurück nehmen, liegen lassen. Auf die Klage antworten. Eine Klage abweisen, annehmen. Du wirst mit der Klage nicht fortkommen.
Anm. Bey dem Ottfried Klaga, im Oberd. Klagd, im Plural Klägde, im Nieders. und Holländ. Klagt. Frisch irret sich, wenn er glaubt, daß das das Hochdeutsche Klage sein Zeichen des Abstracti verloren habe. Das e ist so gut ein Zeichen des Abstracti als d und de; sonst müßten Plage, Sage, Lüge, Mühe und hundert andere gleichfalls kein Zeichen des Abstracti mehr haben.
Brockhaus-1911: Persönliche Klage · Klage [2] · Klage
Meyers-1905: Klage, die · Öffentliche Klage · Zurücknahme der Klage · Paulĭanische Klage · Klage · Anmeldung der Klage · Abweisung der Klage · Hypothekarische Klage · Dingliche Klage
Pierer-1857: Einlassung auf die Klage · Nebengesuch der Klage · Übernächtige Klage · Klage [2] · Hauptgesuch (Hauptpetitum) der Klage · Klage [1]