[1732] 2. Kosten, verb. reg. act. vermittelst des Geschmackes untersuchen oder versuchen. 1) Eigentlich. Den Wein kosten. Die Speisen kosten. Koste es, ob es mürbe genug ist. Einem etwas zu kosten geben, es ihn kosten lassen. Laß mich kosten das rothe Gericht, 1 Mos. 25, 30. 2) In weiterer Bedeutung, ein wenig von einer Speise oder von einem Getränke zu sich nehmen. Sie essen nicht, sie kosten nur. Daß ich ein wenig dieses Honigs gekostet habe, 1 Sam. 14, 29. Wo ich Brot oder etwas koste, ehe die Sonne untergehet, 2 Sam. 3, 35. 3) Figürlich, dem Anfange nach empfinden. Das Kind (nicht dem Kinde) die Ruthe kosten lassen. Das Pferd die Sporen kosten lassen. Ich habe es gekostet, wie es thut.
Statt des Hauptwortes die Kostung ist der Infinitiv das Kosten üblich.
Anm. Im Nieders. kosten, im Böhm. kosstowati, wo auch Kost der Geschmack ist, im Lat. gustare. Es ist das Intensivum oder Iterativum von kiesen, Imperf. ich kost, welches ehedem auch, so wie das kaussjan des Ulphilas, für kosten gebraucht wurde. Im Tatian bedeutet costen versuchen, im theologischen Verstande, Costari ist daselbst der Versucher, und Costunga die Versuchung. S. Kören und Kiesen.
Adelung-1793: Kosten, die · Prozeß-Kosten, die · Kösten · Kosten (1)