[1732] Kösten, verb. reg. act. die Kost, d.i. den Unterhalt, reichen, welches aber nur noch in den Zusammensetzungen bekösten und verkösten, noch mehr aber in den Intensivis beköstigen, verköstigen üblich ist. S. diese Wörter.
Adelung-1793: Kosten, die · Prozeß-Kosten, die · Kosten (1) · Kosten (2)