[1823] 2. * Der Kummer, des -s, plur. inus. ein in dem gemeinen Hochdeutschen Sprachgebrauche gleichfalls veraltetes Wort. Es bedeutete: 1) Ergreifung, Bemächtigung, Einnahme. Eine Stadt bekümmern, einnehmen, in einer alten Bibel Übersetzung von 1483 bey dem Frisch. Bey dem Jeroschin ist ein Land bekümmern so viel als dasselbe plündern. S. Bekümmern. 2) Der Verhaft; eine veraltete Bedeutung, in welcher kümmern und bekümmern ehedem in Verhaft nehmen bedeutete. 3) Der Arrest auf bewegliche oder unbewegliche Güter, in welchem Verstande es noch hin und wieder, besonders in Oberdeutschland, in der gerichtlichen Sprache vorkommt. Eines Güter mit Kummer belegen, oder beschlagen, Kummer darauf legen, Arrest. Kummer suchen, erlangen. Daher bekümmern und verkümmern, mit Arrest belegen, noch zuweilen vorkommen, S. diese Wörter, ingleichen Kummerklage. In noch engerer Bedeutung ist in Aachen der Kummer der Arrest auf unbewegliche Güter, dagegen der auf bewegliche Güter in engerer Bedeutung Arrest genannt wird. Es scheinet von dem in dem Salischen Gesetze befindlichen Cham, Kam, die Hand, herzukommen, und zunächst das Intensivum von einem veralteten Zeitworte kamen, nehmen, zu seyn. S. 4. Kamm, Kampf, Hamen, Kommen und Kummet.