[30] Die Mahlmêtze, plur. die -n, von dem Zeitworte 2. Mahlen, molere. 1) Diejenige Metze, welche der Müller an einigen Orten anstatt des Mahlgeldes von jedem Scheffel des gemahlnen Getreides für das Mahlen bekommt. 2) An einigen Orten ist es auch eine Abgabe an den Landesherren, welche in einer Metze, oder deren Werth an Gelde, von jedem Scheffel Getreide, welchen ein Unterthan mahlen läßt, bestehet. S. Mahlgroschen.