Mahlmetze

[722] Mahlmetze, 1) der Lohn des Müllers für das Mahlen des Getreides, welcher in verschiedenen Gegenden 1/16, 1/14, 1/12 des Getreides beträgt; 2) in manchen Gegenden eine Abgabe an den Landesherrn von dem Getreide, welches man mahlen läßt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 10. Altenburg 1860, S. 722.
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