[150] 1. * Mehren, verb. reg. act. welches theilen bedeutet, Griech. μειρειν, aber im Hochdeutschen verlatet ist, und nur noch in einigen Gegenden vorkommt, besonders in dem zusammen gesetzten abmehren, abtheilen. Abgemehrte, abgefundene, abgetheilte, Kinder. Daher die Abmehrung, die Abfindung, Abtheilung. S. 3. Mark 1. 1).
Adelung-1793: Mehren (2)