Mehren

[86] Mehren, alter Rechtsausdruck für theilen, in mehre Theile zerlegen; daher abgemehrte Kinder solche, die statt ihres einstigen Erbtheils eine Summe voraus erhalten haben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 11. Altenburg 1860, S. 86.
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