[86] Mehren, alter Rechtsausdruck für theilen, in mehre Theile zerlegen; daher abgemehrte Kinder solche, die statt ihres einstigen Erbtheils eine Summe voraus erhalten haben.
Adelung-1793: Mehren (2) · Mehren (1)
Brockhaus-1911: Mehren
Herder-1854: Mehren
Meyers-1905: Mehren