[235]Der Mitbelehnte, des -n, plur. die -n, eben daselbst, derjenige, welcher mit einem andern über eine und eben dieselbe Sache die Lehen empfangen hat; im Oberdeutschen auch der Mitbehandigte.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 235.