Nach-tragen

[400] Nach-tragen, verb. irreg. act. S. Tragen, von nach und tragen, welches die dritte Endung der Person und die vierte der Sache erfordert. 1. Hinter jemanden her tragen, ihm tragend nachbringen. 1) Eigentlich. Sie legten das Kreuz dem Simoni von Cyrene auf, daß ers Jesu nachtrüge, Luc. 23, 26. 2) Figürlich trägt man jemanden etwas nach, wenn man ihm eine geschehene Sache vorwirft, vorrückt, und in engerer Bedeutung, wenn man eine von ihm empfangene Beleidigung im Andenken behält, in der Absicht, sich gelegentlich dafür zu rächen. Tragen sie mirs doch ja nicht nach. Nieders. nädrägen.


Trage niemanne nit noch (nach) langen Has,

Winsbeck.


Im Hochdeutschen gebraucht man es am liebsten mit dem Worte es, welches sich denn auf die vorher erwähnte Beleidigung beziehet. 2. In Absicht der Zeit und Ordnung, nach vorher schon verrichtetem Tragen noch das übrige tragen; wo es nur mit der vierten Endung allein, und in verschiedenen figürlichen Bedeutungen des Wortes tragen gebraucht wird. So trägt man etwas in einer Rechnung, in einem Buche nach, wenn man etwas, welches man einzuschreiben, oder zu schreiben vergessen hatte, nachhohlet. S. Nachtrag.

Daher die Nachtragung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 400.
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