Nachlaß, der

[378] Der Nāchláß, des -sses, plur. inus. dasjenige, was nachgelassen wird, besonders was ein Verstorbener so wohl an beweglichem als unbeweglichem Vermögen nach- oder zurück lässet; die Verlassenschaft, die Nachlassenschaft, ehedem auch das Gelaß, bey dem Winsbeck Gelesse, bey dem Notker Gelazze, Nieders. Nalaat. Den Nachlaß unter sich theilen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 378.
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