[532]Die Nothlüge, plur. die -n, eine Lüge, zu welcher man durch die Noth, d.i. zur Vermeidung eines Übels, oder auch zur Erfüllung seiner Pflicht, bewogen wird. Eine Nothlüge sagen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 532.