[738] Die Pflêgeältern, sing. inus. Personen beyderley Geschlechtes, welche die Erhaltung und Erziehung eines fremden Kindes übernehmen, welche Ältern-Stelle bey einem fremden Kinde vertreten. Der Pflegevater, eine solche Person männlichen, die Pflegemutter, eine solche Person weiblichen Geschlechtes.