[839] Der Prīor, des -s, plur. die Priōres oder Priōren, Fämin. die Prīorinn, aus dem Lat. prior, eigentlich, ein jeder Vorgesetzter oder Oberer; wo es doch nur in einigen einzelnen Fällen üblich ist. Bey einigen geistlichen Ritterorden ist der Groß-Prior der erste und vornehmste Vorgesetzte des Ordens nach dem Großmeister, welcher wiederum verschiedene Priores in den Provinzen unter sich hat. In den Mönchsklöstern ist der Prior und in den Nonnenklöstern die Priorinn die nächste vorgesetzte Person über die Mönche oder Nonnen nach dem Abte, welche in dessen Abwesenheit dessen Stelle vertritt. Ja in vielen, besonders geringen Klöstern, wo kein Vorgesetzter unter dem Nahmen eines Abtes befindlich ist, ist der Prior der erste Vorgesetzte des Klosters. Daher das Priorat, des -es, plur. die -e, aus dem mittlern Lat. Prioratus, die Würde, die Stelle, das Amt eines Priors oder einer Priorinn; ingleichen deren Gebieth und Wohnung, wofür auch Priorēy aus dem mittlern Lat. Prioria gebraucht wird.