[352] Prior (lat., »Oberer«), in Klöstern der erste oder zweite Obere (Pater P.), in den Benediktinerklöstern der Vorsteher der Filialklöster, der dem Abt (s. d.) als dem Vorsteher des Mutterklosters untergeordnet ist; in einigen Orden gleichbedeutend mit Abt. Dem entspricht in Nonnenklöstern der Rang der Priorin. Priorei heißt das Kloster, worin ein P. seinen Sitz hat, sowie auch die Gesamtheit der einem P. unterstellten Klöster. Konventualprior ist ein solcher P., der die Angelegenheiten in einer vom Stammkloster abhängigen Ordensniederlassung leitet. Großprior, in den geistlichen Ritterorden der Nächste nach dem Großmeister.