Prior tempŏre, potĭor jure

[352] Prior tempŏre, potĭor jure, lat. Rechtssprichwort: »Wer der Zeit nach der frühere, ist auch dem Recht nach der besser gestellte«, d. h. der früher begründete Rechtsanspruch, der frühere Besitz geht in der Regel dem spätern vor. Dieses Rechtssprichwort findet seine Hauptanwendung im Pfandrecht.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 352.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: