[850] Die Provinz, plur. die -en, ein in seine Gränzen eingeschlossener und mit seiner eigenen obrigkeitlichen Verfassung versehener Landesbezirk; wo es eine allgemeine Benennung ist, welche die[850] besondern Benennungen Herzogthum, Fürstenthum, Grafschaft u.s.f. unter sich begreift, aber doch nur von Landesbezirken von einem gewissen beträchtlichen Umfange gebraucht wird. So sind Österreich, Steyermark, Kärnthen, Krain, Tyrol, so viel besondere dem Hause Österreich gehörige Provinzen. Notker gebraucht dafür das längst veraltete Flihtland, wo er es aber in der bey den Römern üblichen Bedeutung eines unterworfenen oder unterwürfigen Landes gebraucht, von Pflicht, Huldigung.