[628] Provinz (provincia), bei den alten Römern der einem höhern Beamten angewiesene Geschäftskreis, besonders die Führung eines Kriegs; sodann ein Land, das von den Römern unterworfen und von röm. Magistraten (Proconsuln, Proprätoren, Präsides, Procuratoren) nach einer bestimmten Verfassungsform verwaltet wurde. Gegenwärtig bezeichnet P. eine größere Landesabtheilung; wohl auch das Land im Gegensatze zu der Hauptstadt. Kirchen-P., die Gesammtheit der der Oberaufsicht u. Oberleitung eines Erzbischofs (Metropoliten) unterworfenen Diöcesen, bestehend aus einer Erzdiöcese und einigen Suffraganbisthümern. Von den 114 Kirchen-P.en der kathol. Kirche mit 462 Suffraganbisthümern kommen 8 auf das Gebiet des deutschen Bundes. Die besonders in Italien zahlreichen exempten Bisthümer stehen unmittelbar unter dem Papste und gehören rechtlich, die Bisthümer in partibus dagegen thatsächlich keiner Kirchen-P. an. Ordens-P., geographische Abtheilung eines Ordens, eine bestimmte Anzahl von Stiften begreifend, ohne Rücksicht auf die politische Begränzung.