Provinz

[590] Provinz wurde bei den alten Römern ein dem röm. Reiche durch Eroberung, Erbschaft oder sonst zugefallenes und von einem Statthalter verwaltetes Gebiet genannt. In ähnlicher Weise versteht man auch jetzt unter Provinz eine größere Abtheilung eines Staates, der gewöhnlich ein Statthalter, Gouverneur, Oberpräsident oder eine ähnliche Behörde als Mittelpunkt der Verwaltung vorgesetzt ist und wo zuweilen eine eigenthümliche von denen anderer Provinzen desselben Staats abweichende Gesetzgebung, daher Provinzialrecht [590] genannt, in Wirksamkeit besteht. Provinzialismus heißen Worte und Redensarten, welche blos in der Mundart einzelner Landschaften üblich sind und gegen die regelrechte Ausdrucksweise gewöhnlich verstoßen; endlich wird im Gegensatz zur Hauptstadt eines Landes das übrige Gebiet desselben als die Provinz bezeichnet. In kirchlicher Beziehung werden mehre Bisthümer, ganz abgesehen davon, ob sie aneinander grenzen und in einem Lande liegen oder nicht, als eine Kirchenprovinz zusammengefaßt, und ebenso begreift die Provinz eines geistlichen Ordens eine gewisse Anzahl Klöster desselben, welche ein Provinzial beaufsichtigt, der zunächst unter dem Ordensgeneral steht.

Quelle:
Brockhaus Bilder-Conversations-Lexikon, Band 3. Leipzig 1839., S. 590-591.
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