Räuber, der

[964] Der Räuber, des -s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Räuberinn, eine Person, welche raubet, in allen Bedeutungen des Hauptwortes. Der Räuber deiner Ruhe. In der zweyten weitern Bedeutung ist der Räuber an einem Lichte, den man auch wohl einen Dieb zu nennen pflegt, ein Stück herab hangenden Dochtes, welches den Talg an dem Lichte schmelzt und herab rinnen macht. Auch ein überflüssiges und unnützes Reis an den Bäumen, welches an dem Stamme und den Ästen ausschlägt, und den nützlichern Ästen den Saft entziehet, wird häufig ein Räuber genannt.


Er liest den Räuber weg, der bey der Wurzel sitzt,

Günth.


Im engsten und härtesten Verstande ist der Räuber eine Person, welche dem andern sein Eigenthum mit öffentlicher Gewalt entziehet und sich zueignet. Ein Seeräuber, Kirchenräuber, Straßenräuber u.s.f.

Anm. Bey den Notker Raubar, im Nieders. Röver, im Angels. Reafere, im Schwed. Rofvare, im Pers. Rüba. Das Fämin. die Räuberinn wird besonders gebraucht, wenn die Bezeichnung des Geschlechtes unentbehrlich ist. Außer diesem Falle sagt man der Räuber gemeiniglich von beyden Geschlechtern.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 964.
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