[947] Der Rasttag, des -es, plur. die -e, ein zur Rast, d.i. zur Ruhe, bestimmter Tag; ein Ruhetag. Es ist besonders an den Höfen und bey den Kriegsheeren üblich. An den erstern wird bey großen, mehrere Tage dauernden Feyerlichkeit ein dazwischen befindlicher Ruhetag, wo keine Lustbarkeiten sind, noch zuweilen der Rasttag genannt; und bey den letztern ist es ein Tag, da ein Kriegsheer auf seinem Zuge stille lieget, und ausruhet. Den Soldaten einen Rasttag geben.