Rasttag

[832] Rasttag, der Tag, welcher nach mehren Marschtagen zur Ruhe der Truppen bestimmt ist, wo die Colonnen still liegen. Gewöhnlich wird der je vierte Tag hierzu bestimmt. Ist nur der sechste Tag ein R., so marschirt man in Eilmärschen. Nur bei besonderen Umständen, als großer Hitze, schlechten Wegen etc. ist der dritte schon ein R.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 832.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika