[1043] Die Reichspflêge, plur. die -n, eine Pflege, d.i. ein Gebieth, welches unmittelbar dem Kaiser und Reiche gehöret und in deren Nahmen von einem Reichspfleger verwaltet wird, dergleichen es noch bey Donauwerth und Weißenburg gibt. Auch die Verwaltung eines solchen Gebiethes führet diesen Nahmen. S. Pflege.