[1043] Die Reichspost, plur. die -en. 1) Eine dem Kaiser und Reiche unmittelbar unterworfene Post; zum Unterschiede von den ständischen Posten, oder den Posten der Reichsstände. Daher das Reichspostamt, der Reichspostmeister u.s.f. 2) Eine Post, welche in das Reich, d.i. nach Oberdeutschland, gehet, oder daher kommt.