Restant, der

[1091] Der Restánt, des -en, plur. die -en, aus dem Lat. restans, derjenige, welcher mit seiner schuldigen Bezahlung entweder ganz oder doch zum Theil zurück ist, besonders in Bezahlung obrigkeitlicher Abgaben.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1091.
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