Restánt

[824] Restánt (lat.), ein mit Zahlung Rückständiger; liegen gebliebene Ware, Ladenhüter; auch Bezeichnung für ausgeloste oder gekündigte, aber am Rückzahlungstermin nicht abgehobene Wertpapiere.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 824.
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