[711]Restant, wer restirt d.h. eine Zahlung schuldig ist; R.en, in Holland die Obligationen der unverzinslichen Schuld, von der jährlich 4 Mill. durch Loos (Kanze) in wirkliche Schuld verwandelt, 4 Mill. abbezahlt werden sollen.
Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1856, Band 4, S. 711.