Revers, der

[1095] Der Revers, des -es, plur. die -e. 1) Aus dem Französ. Revers, die Rückseite einer Münze, die dem Brustbilde entgegen gesetzte Seite; die Rückseite, Gegenseite, und bey einigen, aber sehr unschicklich, die Kehrseite. 2) Aus dem Lat. Reversales, nähmlich Litterae, eine Schrift, eine Urkunde, worin sich jemand ausdrücklich zu seiner Verbindlichkeit bekennet; ein Revers-Brief. Jemanden einen Revers geben. Einen Revers von sich stellen. In engerer Bedeutung ist es eine solche Schrift, welche sich[1095] auf eine vorher gegangene Gefälligkeit eines andern gründet, in welchem Falle ein solcher Revers im Oberdeutschen auch ein Gegenbrief, eine Gegenversicherung, ein Gegenschein, ein Gegenbekenntniß, eine Gegenbescheinigung, ein Versicherungsbrief, ein Rückschein u.s.f. genannt wird. Daher das Zeitwort, sich reversiren, sich vermittelst einer solchen Urkunde ausdrücklich zu einer gewissen Verbindlichkeit bekennen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 3. Leipzig 1798, S. 1095-1096.
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