[199] Revers, bedeutet 1) eine schriftliche Gegenverpflichtung – ein Angelöbniß gewisser zu leistender Verbindlichkeiten gegen diejenigen, die für uns Verbindlichkeiten oder Gefälligkeiten übernommen und geleistet haben; 2) diejenige Seite einer Münze oder Medaille, auf welcher das Wapen, Sinnbild oder die Schrift geprägt ist, im Gegensatze des Averses, auf welchem sich das Bildniß der Landeshoheit befindet.