[146]Richthammer, 1) großer Hammer mit glatter Bahn zum Ausschmieden des Blechs; 2) Hammer, an beiden Seiten schmal u. etwas gekrümmt; mit demselben werden die beim Härten verbogenen Messerklingen gerade geschlagen.
Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 146.