[1499] Der Schlägeschatz, des -es, plur. inus. von schlagen, besonders in der R.A. Geld schlagen, Münze schlagen, und Schatz, Abgabe, Geld. 1) Der Pacht oder Zins, welchen der Münzpächter oder Münzmeister dem Münzherren von dem Ertrage der Münze geben muß, in welchem Verstande es besonders ehedem sehr gangbar war; Nieders. Slegeschatt, Sleischatt. 2) Die Münzgebühr, die Abgabe an einen Höhern für das Recht münzen zu dürfen; eine gleichfalls ehedem sehr gangbare Bedeutung, wo verschiedene Landstädte dem Landesherren, und Reichsstände dem Kaiser Schlägeschatz gaben. 3) Eine Abgabe der Unterthanen an den Münz- und Landesherren, die Unkosten der Münze zu bestreiten, dagegen derselbe verpflichtet war, den Gehalt der Münzen nicht zu verringern. In diesem Verstande wird noch in mehrern Ländern Schlägeschatz als Zoll von Waaren, als eine Abgabe von dem Getränke u.s.f. gegeben, welche von den Unterthanen anfänglich gleichfalls zum Unterhalte der Münze, und zur Beybehaltung des guten Schrotes und Kornes der Münzen bewilliget wurden. Im mittlern Lat. Monetagium.